Arbeitsmedizinische Vorsorge
In der Arbeitsmedizin gibt es eine ganze Reihe von verschiedenen Vorsorgeuntersuchungen. Diese berufsgenossenschaftlichen Grundsätze (früher G-Untersuchungen) werden durch die ArbMedVV geregelt. Für viele Arbeiten oder Tätigkeiten sind diese zwingend erforderlich. Für jede einzelne Untersuchung gibt es genaue Regelungen hinsichtlich des Ablaufs, der Untersuchungsinhalte und der Nachuntersuchungsfristen. Über nicht aufgeführte Untersuchungen können wir auf Anfrage Auskunft erteilen. Wir weisen darauf hin, dass wir bei unentschuldigtem Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin ein Ausfallhonorar verlangen müssen.
Neben der Durchführung der Vorsorgen bieten wir auch eine individuelle und persönliche betriebsmedizinische Betreuung an. Wir unterbreiten Ihnen auf Anfrage gerne ein Angebot.
Die Arbeitsmedizinischen Leistungen werden von unserer Praxis MedWorks Augsburg durchgeführt.
Alle relevanten Unterlagen stehen Ihnen hier zum Download bereit.
Zudem bitten wir Sie, vor der Untersuchung die Kostenübernahmeerklärung, sowie den Anamnesebogen (bei G26 und G42-Untersuchungen zusätzlich unseren Impfanamnesebogen) auszufüllen und zum Termin mitzubringen.
Wenn Sie diese Formulare direkt ausfüllen und ausdrucken möchten, finden Sie die passenden Formulare hier. Aus Sicherheitsgründen sind diese nicht im Webbrowser ausfüllbar. Bitte diese PDF-Dokumente in Acrobat Reader oder Acrobat Pro öffnen, ausfüllen und ausdrucken:
Kostenübernahmeerklärung, Anamnesebogen und Impfanamnesebogen.
Führerscheinuntersuchungen:
Für die Erteilung eines Führerscheins sind je nach Klassen ärztliche Untersuchungen und eine Untersuchung des Sehvermögens erforderlich. Diese Untersuchungen können komplett im Rahmen eines Termins bei uns durchgeführt werden:
1. PKW-Fahrer der Führerscheinklassen B, BE, C1 und C 1 E:
benötigen eine Sehtestbescheinigung nach § 12 (bzw. Anlage 6.1 oder 6.2 FeV)*
2. LKW-Fahrer der Führerscheinklassen C, CE: benötigen als Erstbewerber sowie ab dem 45. Lebensjahr alle 5 Jahre:
• ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
• Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV*
3. Taxi / Busfahrer der Führerscheinklassen D, DE benötigen alle 5 Jahre:
• ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
• Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV*
• Reaktionstest nach Anlage 5.2 FeV (kann nicht bei uns durchgeführt werden)