Allgemeinmedizin Lechhausen
Peter Stiller
Dr. Andreas Eser
und Kollegen
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Das eRezept
Das Gesundheitswesen wird immer digitaler. Nach der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung folgt nun: das elektronische Rezept.
Das soll zum Regelfall werden.
Zunächst jedoch nur für einen Teil der Verordnungen, die Sie bisher auf Muster 16 ausstellen: verschreibungspflichtige Arzneimittel, bezahlt von der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für Selbstzahler sind elektronische Rezepte möglich, aber nicht Pflicht. In Zukunft soll das eRezept weiter ausgebaut werden, etwa für Betäubungsmittel- und T-Rezepte.
Und so funktioniert´s: Sie erstellen eine Verordnung in Ihrer Praxissoftware.
Dann unterschreiben Sie das eRezept elektronisch – am besten mit der Komfortsignatur.
Es wird nun automatisch versendet – sicher verschlüsselt über die Telematikinfrastruktur - und auf einem speziellen Server gespeichert.
Patienteninformation: Elektronisches Rezept (Deutsch) (Stand: , PDF 1,6 MB)
Patienteninformation: Elektronisches Rezept (Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch, Türkisch) (Stand: , PDF 2,1 MB)
Quelle: KBV Kassenärztliche Bundesvereinigung


